In seiner Aktenbeurteilung vom 27. Oktober 2021 bestätigte Dr. med. D. in psychiatrischer Hinsicht die Stellungnahme von Dr. med. C. vom 12. April 2021. Eine depressive Störung könne nicht diagnostiziert werden. Anhand der Aktenlage sei vielmehr von einer Anpassungsstörung (F43.2) in Zusammenhang mit somatischen Beschwerden sowie psychosozialen Belastungsfaktoren auszugehen. Nach einer adäquaten Therapie/Behandlung sei von einer guten Prognose auszugehen und innert vier bis sechs Monaten sei eine volle Remission der psychischen Beschwerden zu erwarten. Ein IV-relevanter Gesundheitsschaden mit lang andauernden Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit sei nicht vorhanden (VB 85 S. 2).