Gestützt auf die Akten sei daher aus versicherungsmedizinischer Sicht von einer vollen Arbeitsfähigkeit in leichter körperlicher, wechselbelastender Tätigkeit auszugehen. Bezüglich Belastungsprofil sei darauf zu achten, dass ein ausgeglichenes, eher warmes Raumklima herrsche; eine Tätigkeit mit hautbelastenden Arbeitsstoffen sei ausgeschlossen. Zudem sei eher eine Tätigkeit in staub- und eher stressarmer Umgebung ohne Knien zumutbar. Bewegungsstereotypien seien ungünstig, Frontarbeit eher ausgeschlossen (VB 64 S. 6).