2.2. Mit Vernehmlassung vom 6. Oktober 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 31. Oktober 2022 wurden die Verfahrensanträge der Beschwerdeführerin abgewiesen, soweit sie nicht gegenstandslos geworden sind. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist der Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.