"1. Es sei das Verfahren einstweilen und bis auf Weiteres bis Ende Oktober 2022 zu sistieren, bis nämlich der Beschwerdeführerin von den derzeit laufenden medizinischen Abklärungsmassnahmen im Spital B., Klinik für Rheumatologie, die Untersuchungsergebnisse und Arztberichte inklusive Befundberichten der ebenfalls durchgeführten Bildgebung vorliegen und es sei der Beschwerdeführerin unter Fristansetzung von 30 Tagen ab dem 1. November 2022 die Möglichkeit einzuräumen, diese Beschwerde gegebenenfalls in Anbetracht der dann hoffentlich vorlie-