"1. Es sei die Verfügung vom 11. Juli 2022 aufzuheben. 2. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, der Beschwerdeführerin die gesetzlichen Leistungen gemäss IVG zuzusprechen, namentlich insbesondere eine Rente der IV. 3. Eventualiter: Es sei zur Abklärung des medizinischen Sachverhaltes, namentlich zum Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin und dessen Verlauf sowie dessen Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit der Beschwerdeführerin ein mindestens bidisziplinäres medizinisches Gutachten bei unabhängigen, fachlich geeigneten Gutachtensperson einzuholen.