Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1979 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 17. Oktober 2019 aufgrund einer angeblich seit Jahren andauernden Psoriasis vulgaris sowie andauernden Weichteilrheumas bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte daraufhin verschiedene medizinische Abklärungen.