2. 2.1. Mit undatiertem Schreiben (Postaufgabe: 14. September 2022) erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde dagegen und beantragte sinngemäss die Aufhebung des Einspracheentscheids. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 8. November 2022 beantragte der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Am 30. November 2022 nahm der Beschwerdeführer erneut Stellung zum Sachverhalt und reichte weitere Unterlagen zu den Akten.