Dies wurde von der RAD Ärztin Dr. med. C. in ihrer Aktenbeurteilung vom 31. August 2020, auf welche sich die letztmalige materielle Beurteilung des Anspruchs auf berufliche Massnahmen stützte (vgl. E. 4.1. hiervor), berücksichtigt und das Zumutbarkeitsprofil entsprechend formuliert (körperlich leichte Tätigkeit ohne repetitive Belastung der rechten Hand und ohne Arbeit in der Kälte, VB 42 S. 1). Des Weiteren wurde auch im Bericht vom 26. April 2021 festgehalten, dass ausweislich der Sonografie des rechten Handgelenks vom 19. April 2021 die gleichen Befunde vorliegen würden, wie schon im MRI vom März 2020 (VB 61 S. 1).