In seinem Bericht vom 26. April 2021 führte Dr. med. D. sodann lediglich aus, auf repetitive und belastende Arbeitsmuster solle möglichst verzichtet und die Arbeit in der Kälte vermieden werden. Ein Arbeitseinsatz in angepasster Tätigkeit käme allenfalls in Frage in Abhängigkeit des weiteren Verlaufs. Die Beschwerdeführerin dürfe keine manuell belastenden Arbeiten durchführen (VB 61). Bereits in seinem Bericht vom 8. Juli 2020 hatte Dr. med. D. dargelegt, dass möglichst auf repetitive und auch belastende Arbeitsmuster verzichtet werden und auch die Arbeit in der Kälte möglichst vermieden werden solle (VB 35 S. 2). Dies wurde von der RAD Ärztin Dr. med.