5.3. Ausgenommen des von Dr. med. D. neu aufgeführten "Repetitive Strain Injury Syndrome Unterarm rechts" wurden die im Bericht vom 26. April 2021 aufgeführten Diagnosen (VB 61 S. 1) bereits in den vor dem Verfügungserlass vom 28. Oktober 2020 vorliegenden Berichten gestellt (VB 17 S. 2; 25.3 S. 2; 35 S. 6) und sind damit nicht neu (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_841/2019 vom 30. März 2020 E 4.1).