5. 5.1. Die Beschwerdeführerin bringt im Wesentlichen vor, dem Bericht von Dr. med. D. vom 26. April 2021 sei zu entnehmen, dass sehr wohl Diagnosen vorliegen würden und dass eine 100%ige Arbeitstätigkeit im bisherigen Tätigkeitsbereich nicht realistisch sei (vgl. Beschwerde S. 4). Vorliegend fehle es an einem Gutachten und demnach sei auf die Meinung von Dr. med. D. abzustellen, wonach die Beschwerdeführerin unter erheblichen Schmerzen leide. Gestützt auf die behandelnden Ärzte sei damit eine wesentliche und dauerhafte Veränderung der Verhältnisse ausgewiesen. Der RAD-Arzt setze sich gar nicht ernsthaft mit den gestellten Diagnosen auseinander (vgl. Beschwerde S. 6).