zum Sprechstundenbericht von Dr. med. D., Facharzt für Chirurgie sowie für Handchirurgie, Spital X, vom 26. April 2021 (VB 61) aus, diesem sei keine Verschlechterung der Beschwerden zu entnehmen. Die Arbeitsunfähigkeit sei nicht nachvollziehbar. Unter Arbeitskarenz seit dem 13. Januar 2020 sei eine Verschlimmerung nicht nachvollziehbar unter den vorliegenden Diagnosen ohne klinische Befunde. Es würden keine medizinisch fundierten Befunde vorliegen, die eine Verschlimmerung ausweisen würden. Im handchirurgischen Bereich würden psychosoziale Belastungsfaktoren erwähnt, die jedoch nicht IV-relevant seien.