2.2. Mit Vernehmlassung vom 24. Oktober 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 25. Oktober 2022 wurde der Beschwerdeführerin die RAD-Stellungnahme vom 27. Juli 2022 zur Kenntnisnahme zugestellt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: