"Vorfragen 1. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Rechtsverbeiständung durch den Schreibenden. 2. Es sei die von der IV erwähnte Stellungnahme des RAD-Arztes der Beschwerdeführerin zur Stellungnahme zu unterbreiten. Hauptanträge 1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung vom 09.08.2022 der SVA Aargau (756.2742.9556.95) aufzuheben und die Sache sei zwecks Eintretens und zu weiterern Abklärungen und anschliessender Neuverfügung an die Vorinstanz zurückzuweisen. -3-