1.2. Am 3. bzw. 11. August 2020 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. Die Beschwerdegegnerin aktualisierte die medizinischen und beruflichen Akten, holte eine Stellungnahme des RAD ein und wies das Leistungsbegehren betreffend berufliche Massnahmen mit Verfügung vom 28. Oktober 2020 ab.