B. zudem nachvollziehbar begründet aus, wieso die rechtsseitigen Schulterbeschwerden überwiegend wahrscheinlich vorwiegend auf Abnützung und Erkrankung zurückzuführen seien. Er hielt fest, die erhobenen Befunde, insbesondere auch die Beteiligung von antagonistisch wirkenden Muskeln, deuteten stark auf einen chronischen Prozess hin, der schon lange vor dem fraglichen Ereignis eingesetzt habe. Vor allem auch die Verfettung des Muskels weise darauf hin, dass eine seit geraumer Zeit bestehende Problematik vorgelegen habe, wenngleich diese vor dem rubrizierten Ereignis möglicherweise noch nicht symptomatisch gewesen sei.