Die Akten beruhen auf verschiedenen persönlichen Untersuchungen sowie Bildgebungen und ergeben ein vollständiges Bild betreffend den vorliegend relevanten medizinischen Sachverhalt (vgl. E. 3.4.3. hiervor). Dr. med. B. berücksichtigte die relevanten Vorakten, die bildgebenden Befunde sowie die angegebenen Beschwerden umfassend (vgl. E. 3.3. hiervor). Entgegen der Beschwerdeführerin führte Dr. med. B. zudem nachvollziehbar begründet aus, wieso die rechtsseitigen Schulterbeschwerden überwiegend wahrscheinlich vorwiegend auf Abnützung und Erkrankung zurückzuführen seien.