Dass das Zugseil des Rasenmähers blockierte, sprengt den Rahmen des im entsprechenden Lebensbereich Alltäglichen und Üblichen nicht, denn das Begriffsmerkmal der Ungewöhnlichkeit bezieht sich nicht auf die Wirkung des äusseren Faktors, sondern nur auf diesen selber (vgl. E. 2.2. hiervor). Vergleichbar mit Fällen, in denen es zu einer Nachfassbewegung kommt, war die von der Beschwerdeführerin ausgeführte Ziehbewegung trotz der Blockierung des Zugseiles als solche weder ungewöhnlich noch in besonderer, einem Ausgleiten, Stolpern oder reflexartigen Abwehren eines Sturzes, vergleichbaren Weise geeignet, zu einer unphysiologischen Belastung einzelner Muskeln oder Muskelgruppen zu führen