der Gartenarbeit einen Rasenmäher, welcher über ein Zugseil angelassen werde, starten wollen. "Nach mehrmaligen Zügen" habe es dabei einen Widerstand gegeben, welcher in ihrer Schulter einen Schmerz ausgelöst habe. Die sogleich verspürten Schmerzen habe sie dann die kommenden Wochen noch beobachtet, da diese aushaltbar gewesen seien (VB 2 Nr. 18 S. 1). Beschwerdeweise hielt die Beschwerdeführerin fest, sie habe am 22. Mai 2021 den Rasenmäher anlassen wollen. Sie habe mit der rechten Hand mehrmals am Zugseil gezogen, um den Rasenmäher zu starten. Als sie erneut am Zugseil gezogen habe, habe es blockiert. Sofort seien Schmerzen in der rechten Schulter aufgetreten.