"1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 12. Juli 2022 aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien die gesetzlichen Leistungen, namentlich Taggeldleistungen und die Kostenübernahme für Heilbehandlungen, im Zusammenhang mit dem Unfall vom 22. Mai 2021 zu erbringen. 2. Eventualiter sei der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 22. Juli 2022 aufzuheben und die Beschwerdegegnerin anzuweisen, den rechtserheblichen Sachverhalt weiter abzuklären. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MwSt.)."