VB 66) von keiner in Bezug auf die depressiven Episoden fachpsychiatrisch attestierten Arbeitsunfähigkeit in angepasster Tätigkeit auszugehen. Auch aus orthopädischer und internistischer Sicht ist gemäss SMAB-Gutachten seit der Verfügung vom 17. November 2017 in angepasster Tätigkeit von keiner längerdauernden - 11 - Arbeitsunfähigkeit auszugehen (VB 104.5 S. 13; 104.6 S. 15). Folglich ist seit der Verfügung vom 17. November 2017 (VB 66) in angepasster Tätigkeit quantitativ weiterhin von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen.