4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 13. Oktober 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 15. Juli 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 119) zu Recht abgewiesen hat.