2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 15. Juli 2022 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 13. September 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 15. Juli 2022 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin seien die ihr gesetzlich zustehenden Leistungen, insbesondere eine ganze Invalidenrente, zuzusprechen. 3. Eventualiter: Die Angelegenheit sei zur rechtserheblichen Sachverhaltsabklärung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, und in der Folge seien der Beschwerdeführerin die ihr gesetzlich zustehenden Leistungen, insbesondere eine Invalidenrente, zuzusprechen.