1.2. Am 27. Januar 2020 meldete sich die Beschwerdeführerin bei der infolge Wohnortwechsels neu zuständigen Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration, Rente) an. Diese tätigte berufliche, medizinische sowie persönliche Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) polydisziplinär begutachten (Gutachten der SMAB AG, Bern [SMAB], vom 9. August 2021). Nach Rücksprachen mit dem RAD, dem Einholen einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 15. Juli 2022 ab.