Eine leidensangepasste Tätigkeit liesse sich auf ca. 50 % steigern (VB 222 S. 9 f.). Ob damit im Vergleich zur (Folge-)Begutachtung der SMAB vom 6. November 2017, bei der die Multiple Sklerose als Diagnose ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit geführt wurde (VB 207.1 S. 10), keine zusätzliche Leistungseinschränkung einhergeht – wovon Dr. med. B. auszugehen scheint (VB 227 S. 2) – ist ungewiss. Der Bericht von Dr. med. D. gibt aber einen gewissen Anhaltspunkt für eine Verschlechterung des Gesundheitszustands des Beschwerdeführers seit der letzten Begutachtung (SMAB-Gut- achten vom 6. November 2017).