"1. Die Verfügung der IV-Stelle, SVA Aargau, vom 9. August 2022, sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, dem Beschwerdeführer rückwirkend seit mindestens 19. Mai 2021 eine ganze IV-Rente auszurichten. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich 7,7 % MwSt.)." Zudem wurde als Verfahrensantrag gestellt: "Die SVA Aargau, IV-Stelle, sei anzuweisen, über den aktuellen Gesundheitszustand des Beschwerdeführers ein umfassendes medizinisches Gutachten einzuholen."