1.4. Eine weitere Anmeldung zum Leistungsbezug erfolgte am 18. Mai 2021. Die medizinischen Akten wurden Dr. med. B., Facharzt für orthopädische Chirurgie und Traumatologie vom Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD), vorgelegt. Mit Vorbescheid vom 6. April 2022 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer in Aussicht, auf das Leistungsbegehren nicht einzutreten. Daran hielt sie nach der Durchführung des Vorbescheidverfahrens am 9. August 2022 verfügungsweise fest. -3- 2. 2.1. Am 13. September 2022 erhob der Beschwerdeführer innert der durch die Gerichtsferien verlängerten Frist Beschwerde beim Versicherungsgericht und beantragte: