1.3. Anlässlich eines im Februar 2017 angehobenen Revisionsverfahrens erfolgte eine Folgebegutachtung (SMAB-Gutachten vom 6. November 2017). Die Rente des Beschwerdeführers blieb unverändert (Mitteilung vom 3. Januar 2018. Ebenso nach Überprüfung des Sachverhalts infolge der Anmeldung zum Leistungsbezug vom 6. April 2020 (Verfügung vom 6. Januar 2021).