1.2. Im Rahmen eines im Oktober 2011 veranlassten Revisionsverfahrens verfasste das Swiss Medical Assessment- and Business-Center, Bern (SMAB), am 14. Januar 2013 ein polydisziplinäres Gutachten. Gestützt darauf verfügte die Beschwerdegegnerin am 13. Juni 2013, es werde weiterhin eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 50 % ausgerichtet. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht des Kantons Aargau (Versicherungsgericht) mit Urteil VBE.2013.594 vom 12. Februar 2014 ab.