Die Beschwerdegegnerin führte in der Folge Abklärungen persönlicher, erwerblicher und gesundheitlicher Art durch. Die MEDAS Inselspital, Bern, erstattete am 15. April 2009 ein polydisziplinäres Gutachten, woraufhin die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 20. Januar 2010 eine halbe Invalidenrente ab 1. März 2007 zusprach.