1. 1.1. Der 1988 geborene Beschwerdeführer meldete sich im März 2005 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an, nachdem er sich am 25. November 2004 bei einem Sturz ein Polytrauma mit Berstungsfraktur LWK 1, distaler Radiusfraktur links, Tuber Calcanei-Fraktur rechts, Metacarpale III-Fraktur links, Sternumfraktur und Zahnkronenfraktur zugezogen hatte. Die Beschwerdegegnerin führte in der Folge Abklärungen persönlicher, erwerblicher und gesundheitlicher Art durch.