Die erlittenen Frakturen der Dornfortsätze BWK 3 und 12 sind weder als besonders schwere Verletzungen zu qualifizieren noch sind sie geeignet, psychische Fehlentwicklungen auszulösen. Nachdem diese bereits im September 2020 komplett ausgeheilt waren (vgl. E. 4.3.1. hiervor), ist ferner weder von einer ungewöhnlich langen Dauer der ärztlichen Behandlung noch von körperlichen Dauerschmerzen auszugehen. Für eine ärztliche Fehlbehandlung, einen schwierigen Heilungsverlauf und erhebliche Komplikationen gibt es keine Hinweise in den Akten. Solche Umstände werden vom Beschwerdeführer auch nicht geltend gemacht.