Ebenfalls unerheblich ist, ob die Wirbelsäule des Beschwerdeführers degenerativ ausgedehnt (gem. Dr. med. H._____, Bericht vom 18. Januar 2022, VB 160 S. 2) oder nicht signifikant (gem. dem Bericht über die SPECT-Untersuchung vom 24. September 2020, VB 60) verändert ist. Für das vorliegende Verfahren sind nur die Folgen der unfallbedingten Frakturen der BWK 3 und 12 relevant.