wurde – legte Dr. med. H._____ nachvollziehbar und begründet dar, weshalb sich der Wirbelkörper TH11 ohne Hinweis für eine stattgehabte querverlaufende Fraktur, wie es im Rahmen einer Chance-Fraktur zu erwarten sei, darstelle. Die von Dr. med. H._____ im Zusammenhang mit dem BWK 3 erwähnte Dehiszenz ist vorliegend ohne Bedeutung, da er einzig zu beurteilen hatte, ob eine (Chance-)Fraktur des BWK 11 vorlag. Ebenfalls unerheblich ist, ob die Wirbelsäule des Beschwerdeführers degenerativ ausgedehnt (gem. Dr. med. H._____, Bericht vom 18. Januar 2022, VB 160 S. 2) oder nicht signifikant (gem. dem Bericht über die SPECT-Untersuchung vom 24. September 2020, VB 60) verändert ist.