4.3.2. Dr. med. univ. D._____ erachtete mit Blick auf die Frakturen eine ganztägige Arbeitsfähigkeit als Gerüstbauer cirka Mitte Herbst 2020 wieder als gegeben. Es zeigten sich bei Durchsicht des SPECT-CT-BWS/LWS von September 2020 reizlose ossäre Verhältnisse; die Abheilung sei zu diesem Zeitpunkt nachgewiesen (Stellungnahme vom 29. Juli 2021 [VB 133], ärztliche Beurteilung vom 26. Juli 2022 [VB 175 S. 2]). Dr. med. univ. D._____ stützte sich somit bei der Frage, wann die Unfallfolgen geheilt waren, nicht auf Erfahrungswerte, wie dies der Beschwerdeführer geltend macht, sondern auf den Bericht der SPECT-Untersuchung vom 24. September 2020 (VB 60).