anderen Patienten mit Status nach Wirbelkörperfraktur sowohl bei traumatischer Genese wie auch bei Osteoporose. Hinweise für eine Aggravation oder Simulation würden nicht bestehen. Wichtig sei zu erwähnen, dass beim Beschwerdeführer keine vorbestehende Osteoporose bestehe. Das Unfallgeschehen sei adäquat, um die dokumentierten Verletzungen herbeizuführen. In diesem Sinne sei das Schmerzbild klar unfallkausal und nicht krankheitsbedingt. Er schliesse sich der Beurteilung des Zentrums I._____ an, dass es sich um nozizeptive Schmerzen handle und nicht um reaktive psychogene Schmerzen.