3.4. Im Beschwerdeverfahren reichte der Beschwerdeführer mit Replik vom 20. Oktober 2022 Berichte von Dr. med. B._____ ein. Im Zusatzbefund vom 21. Dezember 2021 zur Funktionsmyelographie der gesamten Wirbelsäule vom 9. Dezember 2021 hielt dieser fest, bei den Höhenminderungen von BWK 11 und 12 handle es sich nicht um eine frische Fraktur. Bei der Beurteilung führte er "Bekannte Fraktur BWK 11" auf. Ferner bestehe kein Nachweis einer spinalen Stenose oder einer Verengung der Neuroforamina in den Funktionsaufnahmen (Beschwerdebeilage 3).