2.7. Mit Eingabe vom 8. Mai 2023 reichte die Beschwerdegegnerin eine weitere ärztliche Beurteilung von Dr. med. univ. D._____ vom 4. Mai 2023 und die von ihr zusätzlich eingeholten Arztberichte ein und beantragte weiterhin die Abweisung der Beschwerde. 2.8. Am 30. Mai 2023 reichte der Beschwerdeführer eine weitere Stellungnahme ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: