3.3. 3.3.1. Für den Blitzwecker und das Vibrationskissen verweigerte die Beschwerdegegnerin hingegen eine Kostengutsprache. Die Beschwerdeführerin macht diesbezüglich im Wesentlichen geltend, des Blitzweckers und des Vibrationskissens zu bedürfen, um auch im Schlaf wahrnehmen zu können, wenn die Türklingel betätigt werde. -6-