2.3.2. Gemäss Ziff. 14.04 HVI-Anhang ("Invaliditätsbedingte bauliche Änderungen in der Wohnung") kann die Installation von Signalanlagen für hochgradig Schwerhörige vergütet werden. Der Höchstbetrag für derartige Anlagen beträgt Fr. 1'300.00 (inklusive MwSt.).