Eine körperlich leichte Tätigkeit wird nicht gefordert. Somit werden die leidensbedingten Einschränkungen bereits durch die Einschränkung in der Arbeitsfähigkeit von 40 % (vgl. E. 3.2.) berücksichtigt.  Alter: Hierbei ist statistisch eine minim lohnsenkende Auswirkung feststellbar (LSE 2020, T17, 30 – 49 Jahre, Männer, Berufshauptgruppe 9; Urteil des Bundesgerichts 8C_603/2020 vom 4. Dezember 2020 E. 3.3).  Dienstjahre: Die Bedeutung der Dienstjahre im privaten Sektor nimmt ab, je niedriger das Anforderungsniveau ist.