5.3. 5.3.1. Das von der Beschwerdegegnerin veranschlagte Valideneinkommen für das Jahr 2021 von Fr. 77'610.00 ist aktenmässig ausgewiesen (VB 386) und wird vom Beschwerdeführer nicht bestritten. Hingegen ist das Invalideneinkommen zu korrigieren. Dieses ist anhand der LSE 2020 als der im Zeitpunkt des Einspracheentscheids, bezogen auf den Rentenbeginn, aktuellsten veröffentlichten Daten zu ermitteln (SVR 2022 IV Nr. 23, 8C_202/2021). Sodann rechnen die LSE-Tabellen nicht mit 13, sondern mit 12 Monatslöhnen, da darin der Anteil des 13. Monatslohns enthalten ist (vgl. Kommentar zu Lohnkomponenten am Ende der Tabelle TA1_ti- rage_skill_level;