Aktenlage "könnte durchaus mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden", dass durch eine zentrale Sensibilisierung und einen Medikamentenübergebrauch "eine (möglicherweise) vorbestehende Migräne" chronifiziert worden sei und den Beschwerdeführer zumindest teilweise in seiner Arbeitsfähigkeit einschränke. Dieser Verlauf wäre ohne die organisch-strukturelle Schädigung des linken Auges nicht erfolgt.