3.3. Im Einspracheverfahren legte der Beschwerdeführer die von seinem Rechtsvertreter in Auftrag gegebene Kurzbeurteilung von PD Dr. med. F., Facharzt für Neurologie, vom 13. März 2022 (VB 529) ins Recht. Darin kritisiert PD Dr. med. F. das neurologische Teilgutachten. Ferner diskutiert er Mechanismen der peripheren und zentralen Sensibilisierung und einen Medikamentenübergebrauch als mögliche Treiber der beim Beschwerdeführer bestehenden Schmerzchronifizierung. Sodann ging er der Frage eines möglichen posttraumatischen Kopfschmerzes, einer Migräne sowie von Kopf- und Gesichtsschmerzen (gemäss ICHD-3 11.9) nach. Zusammenfassend hielt er im Wesentlichen fest, anhand der