B., Fachärztin für Ophthalmologie, und Dr. med. C., Facharzt für Neurologie, vom 18. Oktober 2021, sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 25. Januar 2022 ab dem 1. Juli 2021 eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 47 % und eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 40 % zu. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin, nachdem die Akten im Einspracheverfahren erneut der Abteilung Versicherungsmedizin vorgelegt worden waren, mit Einspracheentscheid vom 12. Juli 2022 ab.