In den folgenden Jahren musste sich der Beschwerdeführer mehreren Augenoperationen unterziehen. Zudem stellte sich ein linksseitiges Schmerzsyndrom ein. Nachdem die Beschwerdegegnerin den Fall mit Schreiben vom 4. Februar 2021 formlos abgeschlossen und die Heilkosten- und Taggeldleistungen per 1. Juli 2021 eingestellt hatte, veranlasste sie auf Empfehlung der internen Ärzte eine ophthalmologisch-neurologische Begutachtung. Gestützt auf das bidisziplinäre Gutachten von Dr. med. B., Fachärztin für Ophthalmologie, und Dr. med.