Zusammenfassend hielten die Gutachter hinsichtlich der Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die Leistungsfähigkeit fest, aus neurologisch-neuropsychologischer Sicht bestehe seit November 2009 in der bisherigen (anspruchsvollen) Bürotätigkeit eine volle Arbeitsunfähigkeit. In einer angepassten Tätigkeit inklusive angepasster Bürotätigkeiten bestehe seit dem gleichen Zeitpunkt eine Arbeitsfähigkeit von 70 % bis 80 % (VB 205, S. 32, S. 35 f. und S. 55 f.). An dieser Beurteilung hielt Prof. Dr. med. C.___