Gestützt auf das am 2. Oktober 2020 erstattete Gutachten stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 15. Oktober 2020 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht. Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen Einwände erhoben hatte, richtete die Beschwerdegegnerin nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) am 6. April bzw. 22. November 2021 Rückfragen an den neurologischen Gutachter, welche dieser am 29. November 2021 beantwortete.