Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab. Insbesondere liess sie die Beschwerdeführerin neurologisch-neuropsychologisch begutachten. Gestützt auf das am 2. Oktober 2020 erstattete Gutachten stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 15. Oktober 2020 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht.