Dieser Bericht wie auch ein Bericht der behandelnden Psychologin wurden auf Anraten des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD; vgl. VB 174 S. 4 f.) den Gutachtern zur Stellungnahme zugestellt (VB 175). Im Schreiben vom 21. Februar 2022 nahmen der psychiatrische und der internistische Gutachter zwar Stellung zum eingereichten "Gegenbericht" der behandelnden Psychologin (VB 176 S. 2 f.). Zum Austrittsbericht der Klinik B. vom 15. Dezember 2021 äusserten sich die Gutachter jedoch nicht.